Hundesteuer in Essen

Die Hundesteuer in Essen

Die Hundesteuer in Essen muss ab dem Tag bezahlt werden, ab dem der Hund Ihnen gehört. Sie sind verpflichtet, die Stadt Essen davon in Kenntnis setzen. Sie zahlen also immer im Vorraus. In Essen liegt die Hundesteuer für den ersten Hund jährlich bei 156 €. Wenn Sie einen zweiten Hund dazu nehmen, müssen Sie für beide Hunde zusammen 432 € pro Jahr bezahlen. Ab drei Hunden im Haushalt bezahlen Sie 252 € pro Tier. Für jeden sogenannten „Listenhund“ möchte die Stadt Essen von Ihnen jährlich insgesamt  852 €  haben. Da viele Hundebesitzer soviel Geld nicht auf einmal zahlen können, gibt es eine entsprechende Überweisungsregelung. Alle Hundebesitzer sind verpflichtet zwei Mal pro Jahr jeweils die Hälfte des Jahresbetrages an die Stadt Essen zu zahlen. Die Hundesteuer in Essen muss zum 15. Mai und zum 15. November überwiesen werden. Die Stadt Essen gehört übrigens zu den Orten Deutschlands, wo die Hundesteuer am höchsten ist. Die geringste Steuer zahlen die Hundebesitzer aus ländlichen Bezirken.

Hundesteuermarke in Essen

Sie erhalten eine Steuermarke. Diese Steuermarke müssen Sie immer mit sich führen, sobald Sie Ihren Hund dabei haben. Sollten sie die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Beispiel im Park nach der Steuermarke fragen und Sie können diese nicht vorzeigen, können Sie unter Umständen mit einer Geldstrafe rechnen. Die mit der Post an Sie versendete Steuermarke ist zwei Jahre gültig. Nach Ablauf erhalten Sie eine neue Steuermarke. Sie können diese ganz einfach am Ring des Hundehalsbandes oder des Hundegeschirres befestigen. Sollten Sie die Hundesteuermarke verlieren, müssen Sie die Stadt Essen schriftlich davon in Kenntnis setzen. Sie erhalten dann für eine geringe Gebühr eine neue Marke.

Hundesteuer in Essen und Sonderregelungen

Hunde aus dem Tierheim Essen sind für das erste Jahr von der Steuer befreit. Sie erhalten dann automatisch nach Ablauf des ersten Jahres von der Stadt Essen ein Anschreiben. Für Hunde aus privaten Tierschutzorganisationen oder angrenzenden Städten gilt diese Regelung leider nicht.

Stirbt Ihr Hund vor Jahresende, bekommen Sie für die entsprechenden Monate, in denen er nicht mehr gelebt hat, die anteilige Hundesteuer zurück überwiesen. Allerdings müssen Sie sich unbedingt von Ihrem Tierarzt eine Bestätigung Ihres verstorbenen Hundes ausstellen lassen. Diese Bestätigung müssen Sie dann an die Stadt Essen schicken. Tun Sie das nicht, müssen Sie weiter Steuern zahlen.